Immer neue Datenschutzgesetze – da fragt man sich: Wer blickt da eigentlich noch durch?
Wir geben euch heute eine kurze Übersicht, was wann wo gilt und wie die DSGVO aufgebaut ist.
Was ist der Gedanke hinter der DSGVO?
Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist zunächst mal die Anpassung der Datenschutzgesetze an die heutige moderne Zeit mit Entwicklungen wie digitalem Marketing, KI, Social Media und vielem mehr.
Viele Menschen haben sehr viele Daten im Internet und keine Ahnung, was mit diesen passiert.
Bleiben die privaten Bilder für immer in einem Forum? Warum darf ein Werbetreibender Werbung genau auf mich zuschneiden und meine Angaben und Suchanfragen bei Google zur individuellen Werbeansprache nutzen?
Was gilt für Online-Shops, deren Sitz im Ausland ist?
All das wollte man regeln. Und zwar möglichst einheitlich in ganz Europa weshalb man sich auch für eine VO, eine Verordnung entschieden hat. Diese ist im Gegensatz zur Richtlinie unmittelbar und genau so wie es die EU vorgibt in den Mitgliedsstaaten umzusetzen.
Es darf zwar an einige Stellen nachgeschärft werden, allerdings keine Regeln aufgeweicht werden.
Wenn ihr das datengeschützte Internet mit voller Geschwindigkeit nutzen wollt, erhaltet ihr alles rund um einen neuen PC bei Computeruniverse.
Die DSGVO: Datenschutzgesetze nach EU-Art
Bildquelle: unsplash.com
Die Besonderheit im Vergleich zu Strafgesetzbuch und Co.
Datenschutzgesetze sollten möglichst wasserdicht sein und keinen Spielraum oder Schlupflöcher lassen.
Deshalb hat man sich hier für das sogenannte „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ entschieden. Auf gut Deutsch kann man davon sprechen, dass „alles verboten ist, was nicht erlaubt ist“.
Da könnte man meinen, logisch, was sonst. Aber in vielen anderen Gesetzen wie dem Strafgesetzbuch (StGB) ist es umgekehrt: Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
Und deshalb gibt es in der DSGVO auch Erlaubnistatbestände, die, wenn erfüllt, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlaubt.
Unter personenbezogenen Daten versteht man alle Daten, die eine natürliche Person identifizierbar (z.B. IP-Adresse, Handynummer) machen oder gleich ganz identifizieren (z.B. Name, Foto, Video).
Und Verarbeitung bezeichnet quasi alles, was man mit Daten so machen kann (z.B. speichern, kopieren).
Im Übrigen gelten die Datenschutzgesetze aus der DSGVO nicht bei rein privaten oder familiären Tätigkeiten, um das nicht zu kompliziert zu machen oder gar Familienstreits vom Zaun zu brechen.
Einschränkungen basierend auf dem Sitz eines Unternehmens gibt es allerdings nicht – also auch, wenn ein chinesisches Unternehmen eindeutig Kunden in Europa anspricht, muss es sich an die Datenschutzgesetze halten.
Seriöse Unternehmen werden sich an die DSGVO halten, was aber Virenentwickler und Hacker nicht daran hindern wird, euch auf eurem PC auszuspähen. Mit McAfee schiebt ihr Malware, Trojaner und Co. einen Riegel vor.
Die Datenschutzgesetze sollen Datenmissbrauch verhindern und die Transparenz erhöhen.
Bildquelle: unsplash.com
Wann ist eine Verarbeitung denn nun erlaubt?
Erlaubt ist der Umgang mit den privaten Daten nur unter einigen genau definierten Voraussetzungen.
Da wäre zum einen das sogenannte berechtigte Interesse des Verarbeitenden. Darunter fällt beispielsweise die Verwendung für Marketingzwecke – ja, Marketing ist ein berechtigtes Interesse. Allerdings nicht generell, es ist kein Freibrief.
So wird Bestandskundenmarketing unkritischer gesehen, auch E-Mail-Marketing ist unkritischer als Telefonwerbung, weil es als weniger störend eingeschätzt wird.
Auch ein Widerspruch muss möglich sein. Die Datenverarbeitung über das berechtigte Interesse ist daher ein wenig schwammig, aber je mehr Maßnahmen der Verarbeitende trifft, desto eher kann er dieses Interesse argumentieren.
Eine weitaus eindeutigere Möglichkeit, die in der Praxis sehr häufig genutzt wird, ist die Einwilligung. Daten dürfen verarbeitet werden, wenn der Betroffene in die Nutzung seiner Daten unmissverständlich einwilligt.
Also beispielsweise per Unterschrift oder digital per Ankreuzen eines Kästchens „ich willige in die Nutzung meiner Daten ein“.
Voraussetzung dafür ist, dass er eindeutig und transparent auf die Nutzung und die Nutzungszwecke aufgeklärt worden ist. Auch über den jederzeit möglichen Widerruf muss er informiert werden.
Ihr wollt immer auf dem aktuellen Stand bleiben, was Internet, Technik und Computer angeht? Dann seid ihr bei der Computer Bild genau richtig! Dank den Gutscheinen und Aktionen erhaltet ihr tolle Rabatte und Prämien auf euer Abo.
Die Big Player wie Facebook und Google leben von den Daten der Nutzer
Bildquelle: unsplash.com
Die Folgen der neuen Datenschutzgesetze sind nicht nur positiv
Das Recht auf Vergessenwerden, das Löschen von Daten, wenn diese für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden und die deutlich transparentere Aufklärung ist sicherlich sinnvoll in Zeiten des gläsernen Menschen.
Aber es gibt auch negative Folgen: Bei allem und jedem muss man Datenschutzerklärungen unterschreiben – man denke nur an einen Arztbesuch: Klar darf der Arzt meine gesundheitlichen Daten verarbeiten, deswegen gehe ich ja hin.
Aber die Angst vor den hohen Strafen (bis zu 4% des Jahresumsatzes) zeigt seine Wirkung.
Auch die ständigen Cookie-Hinweise auf jeder Website sind eine Folge.
Im Großen und Ganzen ist die DSGVO unterstützenswert – ich möchte nicht, dass meine persönlichsten Daten überall verteilt werden, ohne dass ich weiß was mit ihnen passiert.
Aber sind wir ehrlich: Manchmal gehen die ständigen Aufforderung zur Einwilligung und die Cookie-Banner gehörig auf die Nerven.
Wie steht ihr zu den neuen Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO?
Sichert euch mit dem Computeruniverse Gutschein 5€ Rabatt auf euren Einkauf. Gültig für Neukunden bis auf Widerruf. Einfach den Computeruniverse Gutscheincode im Bestellprozess eingeben und sparen. Wir wünschen viel Spaß beim Shoppen. Post Views: 33
More...Sichert euch jetzt mit der McAfee Aktion 58% Rabatt auf das VPN von McAfee. Gültig für Neu- und Bestandskunden. Einfach dem Link folgen und sparen. Viel Spaß beim stöbern! Post Views: 11
More...
Post Views: 496